Benutzungsordnung der Katholischen Öffentlichen Bücherei in Haag i. OB

§1) Allgemeines

(1) Die Katholische Öffentliche Bücherei in Haag ist eine gemeinnützige öffentliche Einrichtung, die jedem im Rahmen dieser Benutzungsordnung offen steht.
(2) Sie dient dem allgemeinen Bildungsinteresse, der Information, der Aus-, Weiter- und Fortbildung sowie der Freizeitgestaltung.
(3) Die Benutzung der Bücherei ist grundsätzlich unentgeltlich. Entgelte für besondere Leistungen (auch Erstattung von Verwaltungskosten) sowie Verlängerungs-, Säumnis- und Mahngebühren werden nach der zu dieser Benutzungsordnung gehörenden Gebührenordnung in der jeweils gültigen Fassung erhoben.
(4) Die Bücherei hat festgelegte Öffnungszeiten. Diese werden durch Aushang bekannt gemacht.

§2) Anmeldung und Benutzerausweis

(1) Personen über 18 Jahren melden sich persönlich unter Vorlage ihres Personalausweises oder Reisepasses an und erhalten einen Benutzerausweis.
(2) Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr wird nur dann ein Benutzerausweis ausgestellt, wenn ihre gesetzlichen Vertreter der Anmeldung schriftlich zugestimmt haben. Die gesetzlichen Vertreter verpflichten sich gleichzeitig zur Haftung für den Schadensfall und zur Begleichung anfallender Entgelte und Gebühren.
(3) Mit seiner Unterschrift stimmt der Benutzer gleichzeitig der elektronischen Speicherung seiner Angaben zur Person unter Berücksichtigung der geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen zu. Informationen zum Datenschutz in unserer Bücherei entnehmen Sie bitte der Anlage-Datenschutz.
(4) Der Benutzer bzw. sein gesetzlicher Vertreter erkennt durch seine Unterschrift bzw. bei Betreten der Bücherei die Benutzungsordnung an.
(5) Der Benutzerausweis ist nicht übertragbar. Bei Abmeldung ist der Ausweis zurückzugeben, da er Eigentum der Bücherei ist.
(6) Änderungen der Anschrift oder des Benutzernamens sowie der Verlust des Ausweises sind der Bücherei unverzüglich zu melden. Für jeden Schaden, der durch Missbrauch des Ausweises entsteht, haftet der Benutzer. Eine Ersatzausstellung bei Verlust erfolgt gegen eine Gebühr gemäß der Gebührenordnung.

§3) Benutzung, Ausleihbedingungen und Ausleihbeschränkungen

Die Leihfrist für Bücher und CDs beträgt 4 Wochen, für Zeitschriften und für DVDs 2 Wochen. Eine Verlängerung um den gleichen Zeitraum wie die Leihfrist ist möglich, sofern keine Vormerkung auf das betreffende Medium vorliegt.
Die Leihfrist kann sowohl für Teile des Bestandes als auch in Einzelfällen verkürzt oder verlängert werden. Die Büchereileitung kann die Medienanzahl pro Benutzer beschränken.

(1) Die Medien sind fristgerecht und unaufgefordert während der Öffnungszeiten in der Bücherei zurückzugeben. Maßgebend ist das in der EDV gespeicherte Rückgabedatum.

(2) Bei Überschreiten der Leihfrist ist eine Säumnisgebühr gemäß der derzeit gültigen Gebührenordnung zu entrichten, unabhängig davon, ob eine schriftliche Mahnung erfolgte. Eine Mahngebühr ist für eine schriftliche oder telefonische Mahnung zu entrichten.
(3) Erfolgt auf die schriftliche Mahnung keine Rückgabe eines entliehenen Mediums innerhalb von vier Wochen, ist die Bücherei berechtigt, an Stelle der Rückgabe des Mediums Schadensersatz zu verlangen.
(4) Ausgeliehene Medien können vorgemerkt werden.
(5) Die Weitergabe entliehener Medien an Dritte ist nicht gestattet.
(6) Bei der Nutzung von Medien sind die gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechts zu beachten. Bei Verletzung des Urheberrechts haftet der Benutzer. Ebenso gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.
(7) Auskünfte des Büchereipersonals ergehen nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit.

§4) Auswärtiger Leihverkehr

Im Bestand der Bücherei nicht vorhandene Bücher oder Zeitschriftenaufsätze können über den Leihverkehr nach den hierfür geltenden Bestimmungen aus anderen Bibliotheken beschafft werden. Benutzungsbestimmungen der entsendenden Bibliothek gelten zusätzlich.

§5) Haftung und Behandlung der Medien

(1) Der Benutzer ist verpflichtet, die entliehenen Medien sorgfältig zu behandeln und sie vor Veränderungen, Beschmutzung und Beschädigung zu bewahren. Vor jeder Ausleihe sind die Medien vom Benutzer auf offensichtliche Mängel zu überprüfen.
(2) Auf die Vollständigkeit der Beilagen ist zu achten.
(3) Die Bücherei haftet nicht für Schäden, die durch defekte Medien entstehen.
(4) Der Benutzer ist bei entliehenen Medien für jeden Schaden, der am oder durch das Medium entsteht, schadenersatzpflichtig, bei Minderjährigen der gesetzliche Vertreter. Die Veränderung, Beschmutzung, Beschädigung und der Verlust entliehener Medien sind der Bücherei unverzüglich mitzuteilen. Es ist untersagt, Beschädigungen selbst zu beheben oder beheben zu lassen.
(5) Für verlorene, beschmutzte oder beschädigte Medien ist voller Kostenersatz für die Wiederbeschaffung zu leisten.

§6) Verhalten in den Büchereiräumen

(1) Der Benutzer hat sich so zu verhalten, dass der Büchereibetrieb und die anderen Benutzer nicht gestört werden.
(2) Rauchen, Essen und Trinken sind in der Bücherei nicht gestattet. Tiere dürfen in die Bücherei nicht mitgebracht werden.
(3) Für verloren gegangene, beschädigte oder gestohlene Gegenstände der Benutzer übernimmt die Bücherei keine Haftung.
(4) Das Hausrecht wird von der Leitung der Bücherei oder dem beauftragten Personal wahrgenommen. Den Anweisungen ist Folge zu leisten.

§7) Nutzungsausschluss

Bei Zuwiderhandeln kann die Büchereileitung einen vorübergehenden oder dauerhaften Ausschluss von der Benutzung verhängen.

§8) Gebührenordnung

Die zur Zeit geltende Gebührenordnung entnehmen Sie dem Aushang in der Bücherei.

§9) Genehmigung und Inkrafttreten

Diese Benutzungs- und Gebührenordnung tritt mit Wirkung vom 01.01.2021 in Kraft. Gleichzeitig wird die Benutzungsordnung vom 23.09.2018 außer Kraft gesetzt.

Haag, den 28.02.2022

Gez.: Pawel Idkowiak

Unterschrift des Pfarrers